Wenn du am QS-System teilnimmst, gelten ab dem 1. Juli 2026 neue Anforderungen im Bereich der Biosicherheit. Ziel ist es, das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen auf deinem Betrieb systematisch zu bewerten und zu reduzieren.
Du bist künftig verpflichtet, eine standortbezogene Risikoeinschätzung durchzuführen und diese auch nachweisen zu können. Dafür hast du zwei Möglichkeiten:
- Du nutzt die Rinder-Risikoampel, um dein betriebliches Seuchenrisiko zu analysieren
- Alternativ führst du eine Risikobewertung auf Basis eines behördlich anerkannten Verfahrens durch
Für die Umsetzung hast du eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Ab dem 1. Juli 2026 wird dieser Punkt im Rahmen der QS-Kontrollen überprüft.
Wir empfehlen dir, dich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und die Bewertung rechtzeitig durchzuführen. Der entsprechende Punkt ist bereits in die Unterlagen zur Eigenkontrolle aufgenommen worden.
Bei Fragen oder wenn du Unterstützung benötigst, melde dich gerne bei uns.
Deine Compliance-Abteilung
Raiffeisen Viehzentrale GmbH