Gute Nachrichten für Ferkelerzeuger, Ferkelaufzüchter und Schweinemäster: Die Initiative Tierwohl verlängert den Ferkelfonds bis zum 30. April 2027. Damit verschiebt sich der ursprünglich geplante Übergang zur vollständigen Marktfinanzierung um vier Monate.
Für viele Betriebe bedeutet diese Entscheidung vor allem mehr Zeit, um die notwendigen Lieferbeziehungen aufzubauen und sich auf die kommenden Anforderungen der ITW-Nämlichkeit vorzubereiten. Denn auch wenn sich der Zeitplan verschiebt, bleibt das Ziel unverändert: Ab dem 1. Mai 2027 wird die geschlossene Nämlichkeitskette zur Voraussetzung für die Vermarktung von ITW-Schweinen.
Was bedeutet das konkret für euren Betrieb?
Die wichtigste Botschaft lautet: Die Umstellung kommt, aber ihr habt jetzt etwas mehr Zeit, euch darauf vorzubereiten. Der Wechsel zur Marktfinanzierung verschiebt sich damit um vier Monate. Die Initiative Tierwohl begründet diesen Schritt unter anderem damit, den Betrieben mehr Zeit für den Aufbau passender Lieferbeziehungen und die Umsetzung der Nämlichkeit zu geben.
Bis zum 30. April 2027 werden die Zahlungen über den Ferkelfonds weitergeführt. Danach gilt die geschlossene ITW-Nämlichkeitskette als Voraussetzung für die Vermarktung von ITW-Schweinen.
Konkret bedeutet das:
- ITW-Schweine müssen künftig lückenlos innerhalb der ITW-Lieferkette gehalten und vermarktet werden.
- Die Tiere müssen auf ITW-zertifizierten Betrieben geboren, aufgezogen, gemästet und vermarktet werden.
- Ohne ITW-Ferkel ist eine Vermarktung als ITW-Schwein nach dem 1. Mai 2027 nicht mehr möglich.
- Die bisherige Unterscheidung zwischen nämlichen und nicht nämlichen ITW-Schweinen entfällt vollständig.
Für viele Schweinemastbetriebe rückt damit eine Frage stärker in den Fokus: Sind langfristig ausreichend ITW-Ferkel und passende Vermarktungswege verfügbar?
Wichtige Änderungen bereits ab Januar 2027
Auch vor dem eigentlichen Stichtag im Mai 2027 treten bereits wichtige Übergangsregelungen in Kraft.
Für Schweinemäster gelten ab dem 1. Januar 2027 folgende Empfehlungen:
- 7,50 € Zuschlag je Mastschwein bei ausschließlichem Bezug von ITW-Ferkeln.
- 5,00 € Zuschlag je Mastschwein bei Bezug von Nicht-ITW-Ferkeln oder gemischten Herkünften.
Damit soll die frühzeitige Umstellung auf ITW-Ferkel zusätzlich gefördert werden.
Status „Nämlich ab Geburt“ ohne Wartezeit
Eine weitere Änderung dürfte für viele Betriebe interessant sein.
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Status„nämlich ab Geburt“ unmittelbar vergeben, sobald ausschließlich ITW-Ferkel eingestallt werden. Die bisherige Übergangsfrist entfällt.
Das schafft mehr Planungssicherheit und erleichtert den schrittweisen Übergang in die zukünftige Vermarktungsstruktur.
Auch Ferkelaufzüchter sollten jetzt handeln
Für Ferkelaufzüchter wird im Oktober 2026 eine zusätzliche Registrierungsphase angeboten. Die Auditierungen der neu angemeldeten Betriebe starten ab November 2026. Zudem ist für bestehende Aufzuchtbetriebe eine rückwirkende Vergütung vorgesehen, sofern bis spätestens zum 1. Mai 2027 eine entsprechende Vermarktung an ITW-Mäster nachgewiesen werden kann.
Jetzt die richtigen Entscheidungen treffen
Auch wenn die Verlängerung des Ferkelfonds zusätzliche Zeit schafft, sollte die Vorbereitung nicht aufgeschoben werden. Die kommenden Monate sind entscheidend, um Lieferketten und Vermarktungswege zukunftssicher aufzustellen.
Folgende Fragen sollten bereits heute beantwortet werden:
- Sind ausreichend ITW-Ferkel für die Zukunft verfügbar?
- Passen die bestehenden Lieferbeziehungen zu den Anforderungen der Nämlichkeit?
- Ist die Vermarktung nach Mai 2027 gesichert?
- Besteht Handlungsbedarf bei der Auswahl von Lieferanten oder Vermarktungspartnern?
Je früher Klarheit besteht, desto einfacher lässt sich der Übergang in die Marktfinanzierung gestalten.
Fazit
Die Verlängerung des Ferkelfonds ist eine wichtige Entlastung für die Schweinebranche. Sie gibt Ferkelerzeugern, Ferkelaufzüchtern und Schweinemästern zusätzliche Zeit, um die Anforderungen der geschlossenen ITW-Nämlichkeitskette umzusetzen. An der grundsätzlichen Ausrichtung ändert sich jedoch nichts: Ab dem 1. Mai 2027 wird die lückenlose Herkunft innerhalb der ITW die Voraussetzung für die Vermarktung von ITW-Schweinen sein.
Als RVZ unterstützen wir euch dabei, frühzeitig die richtigen Vermarktungswege zu finden und passende Lieferbeziehungen für die Zukunft aufzubauen. Wer sich bereits heute mit den Anforderungen der ITW-Nämlichkeit beschäftigt, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermarktung ab 2027.
Dein Compliance- / Quali-Team von der
Raiffeisen Viehzentrale GmbH